Startseite Über die Stadt Rathaus &
öffentliche Einrichtungen
Tourismus & Freizeit Kunst und Kultur im Kloster Bildung, Kirchen
und Soziales
Wirtschaft,
Bauen, Immobilien

Umwelt und Versorgung

Stadt Ochsenhausen
Müllabfuhrtermine

Die Müllabfuhr wird im 14-tägigen Rhythmus durchgeführt und erfolgt in der Regel am Dienstag. Die vom regulären Abfuhrtag abweichenden Müllabfuhrtermine sind fett gedruckt hervorgehoben. Auf die Abfuhrtermine wird auch noch einmal wöchentlich im Ochsenhauser Anzeiger hingewiesen. Nach wie vor gilt: Die Müllgefäße sind am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.

Januar
Dienstag 26. Januar 2010

Februar
Dienstag 9. Februar 2010
Dienstag 23. Februar 2010

März
Dienstag, 9. März 2010
Dienstag 23. März 2010

April
Mittwoch 7. April 2010
Dienstag 20. April 2010

Mai
Dienstag 4. Mai 2010
Dienstag 18. Mai 2010

Juni
Dienstag 1. Juni 2010
Dienstag 15. Juni 2010
Dienstag 29. Juni 2010

Juli
Dienstag 13. Juli 2010
Dienstag 27. Juli 2010

August
Dienstag 10. August 2010
Dienstag 24. August 2010

September
Dienstag 7. September 2010
Dienstag 21. September 2010

Oktober
Dienstag 5. Oktober 2010
Dienstag 19. Oktober 2010

November
Mittwoch 3. November 2010
Dienstag 16. November 2010
Dienstag 30. November 2010

Dezember
Dienstag 14. Dezember 2010
Dienstag 28. Dezember 2010

Januar
Dienstag 11. Januar 2011
Dienstag 25. Januar 2011

Februar
Dienstag 8. Februar 2011
Dienstag 22. Februar 2011


Das Identsystem
Hierbei wird mit einem im Müllgefäß eingebauten Lesechip jede Leerung registriert und später abgerechnet. Der Mülleimer wird nicht gewogen; nur die Leerung zählt. Das Identsystem ist eine Weiterentwicklung des Banderolensystems und verhindert Diebstahl und Beschädigung.

Was Sie sonst noch wissen müssen:

In begründeten Ausnahmefällen darf auch ein zweiter Mülleimer verwendet werden: Dazu ist ein schriftlicher Antrag beim Landratsamt notwendig.
Ein alter Mülleimer kann, sofern er nicht zurückgegeben wurde, als Regentonne oder Komposter verwendet werden. Für letzteres gibt es eine Umbauanleitung, die im Rathaus oder beim Landratsamt erhältlich ist.
Werden der Chip oder der neue Mülleimer gestohlen, sollte dies unverzüglich dem Landratsamt mitgeteilt werden, damit von dort die Sperrung bzw. Neuzuteilung veranlasst werden kann.
Bei Umzügen innerhalb des Landkreises müssen die neuen Mülleimer mitgenommen werden.
Wer ganz sicher sein will, dass sein Mülleimer nicht von anderen benutzt wird, kann direkt bei der Firma Sulo-Süd ein Schloss beantragen. Der Deckel lässt sich dann entweder mit einem Schlüssel öffnen oder von selbst in Überkopfstellung.
Auf dem eingebauten Chip ist nur die Abfalltonnennummer gespeichert, also keine personenbezogenen Daten. Auch Leerungsdaten werden nicht gespeichert.
Bitte halten Sie bei Fragen immer ihre Kundennummer oder Tonnennummer bereit. Ihr Anliegen kann dann in den meisten Fällen sofort geklärt werden.

Weitere Fragen beantwortet das Landratsamt unter Telefon: 07351/526-499.
Die Mail- bzw. Internetadresse lautet:
awb@biberach.de
www.biberach.de

Stadtverwaltung und Gemeinderat
Bürgerservice
Behörden und öffentliche Einrichtungen
Umwelt und Versorgung
Öffentlicher Nahverkehr
Grußkarten
Stadtplan
Suche
Kontakt & Impressum